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Rechtliches

AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen · Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich und Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für alle Verträge über Leistungen, die unter der Marke Moonfield angeboten werden, zwischen Jacek Pola, Markenauftritt: Moonfield, Färberstrasse 27, 8008 Zürich, Schweiz («Moonfield») und dem jeweiligen Auftraggeber («Kunde»).

Die Leistungen richten sich ausschliesslich an Unternehmen. Ein Vertragsschluss mit Konsumentinnen und Konsumenten ist ausgeschlossen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Moonfield ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

Moonfield ist derzeit ein Markenauftritt von Jacek Pola. Die Einbringung des Geschäfts in eine Schweizer Aktiengesellschaft ist in Vorbereitung. Mit deren Eintragung ist Moonfield berechtigt, bestehende Verträge mit allen Rechten und Pflichten auf die Gesellschaft zu übertragen; der Kunde stimmt der Übertragung bereits jetzt zu, sofern sich seine Rechtsstellung dadurch nicht verschlechtert.

2. Leistungen

Growth Opportunity Assessment: eine einmalige, unternehmensweite Analyse mit definiertem Abschluss. Sie umfasst einen strukturierten Fragebogen, Gespräche mit dem Kunden, die wirtschaftliche Bewertung identifizierter Automatisierungs- und Wachstumshebel nach dem Moonfield-Bewertungsmodell sowie als Ergebnis eine Executive Summary, eine Opportunity Scorecard und eine Umsetzungsroadmap.

Erste Automatisierung (Festpreis): die Umsetzung genau eines klar abgegrenzten Standard-Prozesses aus dem Moonfield-Lösungskatalog, einschliesslich kompakter Prozessanalyse. Nicht umfasst sind individuelle Integrationen in Altsysteme, komplexe Datenarchitekturen sowie Leistungen ausserhalb des vor Beauftragung in Textform bestätigten Umfangs.

Growth Execution (monatlich): fortlaufende Umsetzung von Lösungen aus dem Moonfield-Lösungskatalog — Systeme, Automatisierungen und AI-Anwendungen —, angepasst auf die Prozesse und die Systemlandschaft des Kunden, mit fester monatlicher Kapazität — in der Regel eine aktive Initiative gleichzeitig — einschliesslich Projektleitung und technischer Umsetzung. Die Behebung von Störungen an von Moonfield erstellten Automatisierungen ist während der Vertragslaufzeit enthalten; laufender Betrieb, Monitoring und proaktive Optimierung sind Gegenstand der Growth Partnership.

Growth Partnership (monatlich): erweiterte Umsetzungskapazität einschliesslich komplexer Vorhaben wie Integrationen in Altsysteme, individueller Architekturen oder bereichsübergreifender Prozesse, Verantwortung für Projektleitung, Betrieb, Monitoring und Optimierung der von Moonfield verantworteten System- und Automatisierungs-Landschaft mit prioritärer Reaktion auf Störungen sowie eine quartalsweise Neubewertung der Hebel. Kapazität und Umfang werden im Angebot festgelegt.

Leistungsbeschreibungen, Beispiele und Beispielrechnungen auf der Website sind unverbindliche Illustrationen. Massgeblich ist das individuelle Angebot.

3. Vertragsschluss

Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt durch ein Angebot von Moonfield und dessen Annahme durch den Kunden zustande. Textform (einschliesslich E-Mail) genügt.

4. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), zuzüglich einer allfälligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Monatsmodelle werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Das Growth Opportunity Assessment wird nach Abschluss und Übergabe der Ergebnisse in Rechnung gestellt. Bei der Ersten Automatisierung sind 50 % bei Beauftragung und 50 % bei Inbetriebnahme fällig.

Rechnungen sind innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann Moonfield laufende Leistungen nach vorheriger Ankündigung aussetzen.

5. Laufzeit, Pause und Kündigung der Monatsmodelle

Growth Execution und Growth Partnership beginnen mit einer Startlaufzeit von drei Monaten. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat.

Nach der Startlaufzeit kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von zehn Tagen auf das Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen oder pausieren. Während einer Pause entfallen Monatsbeiträge und Leistungen; der Platz des Kunden bleibt bis zu drei Monate je Vertragsjahr reserviert. Dauert eine Pause länger als sechs Monate, gilt der Vertrag als beendet.

Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

6. Assessment-Zusage

Identifiziert das Growth Opportunity Assessment kein jährliches wirtschaftliches Potenzial von mindestens dem Siebenfachen des vereinbarten Assessment-Preises, verzichtet Moonfield vollständig auf die Vergütung des Assessments.

Massgeblich ist der Confidence-gewichtete Erwartungswert gemäss dem Moonfield-Bewertungsmodell, berechnet auf Basis der vom Kunden bestätigten Ausgangsdaten (insbesondere Mengengerüste, Zeit- und Kostenwerte). Die Zusage entfällt, wenn der Kunde die erforderliche Mitwirkung nach Ziffer 9 nicht erbringt oder die Ausgangsdaten nicht bestätigt.

7. Anrechnung des Assessments

Beauftragt der Kunde innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe der Assessment-Ergebnisse eine Growth Execution oder Growth Partnership, wird der bezahlte Assessment-Preis vollständig auf die erste Monatsrechnung angerechnet.

8. Prognosen und wirtschaftliche Werte

Potenzial-, Einsparungs-, ROI- und Amortisationswerte sind Prognosen auf Basis der Ausgangsdaten des Kunden. Sie stellen keine zugesicherten wirtschaftlichen Ergebnisse dar. Der tatsächliche Erfolg hängt wesentlich von Faktoren im Verantwortungsbereich des Kunden ab, insbesondere von Datenqualität, Mitwirkung und organisatorischer Umsetzung.

9. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung, bestätigt die Ausgangsdaten des Assessments und gibt Rückmeldungen innert nützlicher Frist. Verzögerungen infolge fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten von Moonfield; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

10. Eigentum und Nutzungsrechte

Alle im Auftrag des Kunden erstellten Automatisierungen, Workflows, Konfigurationen und Dokumentationen stehen mit vollständiger Bezahlung dem Kunden zu. Soweit daran Rechte von Moonfield bestehen, erhält der Kunde ein ausschliessliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht. Sie verbleiben auch nach einer Pause oder dem Ende der Zusammenarbeit beim Kunden.

Lizenzen von Drittanbietern werden auf den Namen des Kunden abgeschlossen; es gelten ergänzend deren Bedingungen. Methoden, Vorlagen, Bewertungsmodelle und der Lösungskatalog von Moonfield bleiben zur freien Verwendung durch Moonfield; daran erwirbt der Kunde keine ausschliesslichen Rechte.

11. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus.

Personendaten werden gemäss der Datenschutzerklärung bearbeitet, im Einklang mit dem schweizerischen Datenschutzgesetz (revDSG) und, soweit anwendbar, der DSGVO. Moonfield verwendet Kundendaten nicht zum Training von KI-Modellen und setzt KI-Anbieter mit entsprechenden Business-Konditionen ein. Die je Mandat eingesetzten Tools werden transparent offengelegt.

12. Beizug von Spezialisten

Moonfield ist berechtigt, für die Umsetzung qualifizierte Spezialisten und Unterauftragnehmer beizuziehen. Strategie, Priorisierung, Qualitätssicherung und die Verantwortung gegenüber dem Kunden verbleiben bei Moonfield. Beigezogene Dritte werden auf Vertraulichkeit und Datenschutz verpflichtet.

13. Gewährleistung und Haftung

Moonfield erbringt die Leistungen sorgfältig und nach anerkannten Standards. Mängel an erstellten Automatisierungen behebt Moonfield zunächst durch Nachbesserung innert angemessener Frist.

Moonfield haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare direkte Schäden beschränkt und der Höhe nach begrenzt auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlte Vergütung. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust, der bei angemessener Datensicherung vermeidbar gewesen wäre, sowie für indirekte oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.

Für die Verfügbarkeit, Funktionsweise und Änderungen von Systemen und Diensten Dritter (z. B. CRM-, KI- oder Hosting-Anbieter) übernimmt Moonfield keine Gewähr.

14. Referenznennung

Die Nennung des Kunden als Referenz — einschliesslich Name, Logo oder Fallbeschreibung — erfolgt nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform.

15. Schlussbestimmungen

Moonfield kann diese AGB mit Wirkung für Monatsmodelle anpassen. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage im Voraus in Textform angekündigt; widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten sie als genehmigt. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens beenden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.

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